unser Prämienvergleich - Ihre Ersparnis
Von einem Tag auf den anderen hieß es Mitte März für viele UnternehmerInnen „Betriebe schließen und zuhause bleiben“. In ganz Österreich und weit über die Landesgrenzen hinaus stehen seither ganze Branchen still und dürfen vorübergehend nicht weitergeführt werden. Diese drastische Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft z.B. Tourismusbetriebe und Handelsbetriebe mit Ausnahme vom Lebensmittelhandel. Die meisten Gewerbebetriebe sind von dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation massiv betroffen.
Private Krankenversicherungen sind gefragter denn je, denn die Medizin entwickelt sich leider immer mehr in Richtung einer Zweiklassenmedizin. Lange Wartezeiten für wichtige Operation oder Therapien sind in der gesetzlichen Krankenversicherung fast Alltag. Der steigende Kostendruck in den Krankenhäusern zwingt auch zu immer mehr Einsparungen an den bestmöglichen Behandlungsmethoden.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich den “ Spezialisten Ihrer Wahl“ aussuchen. Nicht nur die bessere Unterbringung und mehr Komfort, sondern insbesondere die bessere und schnellere medizinische Behandlung (Sonderklasse bzw. Privatarzt) sind die wesentlichsten Vorteile der privaten Krankenversicherung. Diese gibt es in nahezu unzähligen Variationen. Ein unabhängiger Berater findet jedoch sicher ein passendes und leistbares Angebot für Sie.
Damit man sich die Krankenversicherung auch in der Pension (in der man vermutlich deutlich geringere Einkünfte hat) noch leisten kann, gibt es bei einigen Versicherern Tarifvarianten, bei denen man ab Alter 65 nur mehr die halbe Prämie bezahlt. So bleibt auch die private Krankenversicherung im Alter leistbar! Fragen Sie auch nach Varianten mit Selbstbehalten. „Wirtschaftlich betrachtet“ sind diese Tarife oft die beste Lösung!
Im Gegensatz zur „normalen“ Privathaftpflichtversicherung beinhalten heutzutage die meisten aktuellen Tarife der Haushaltsversicherung die sogenannte „erweiterte Privathaftpflichtdeckung“!
Diese erweiterte Deckungsvariante versichert innerhalb der Privathaftpflicht auch sogenannte Tätigkeitsschäden, Schadenersatzansprüche von Angehörigen sowie Mietsachschäden.
… sind Schadenersatzverpflichtungen an Dritte aus der Beschädigung von Sachen in Folge ihrer Benützung oder Beförderung (Sie stellen bei einem Bekannten den Laptop auf einen anderen Tisch, dabei fällt er ihnen aus der Hand).
Nicht mitversichert sind jedoch Schäden, wenn die Sachen entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen oder einer Reparatur unterzogen wurden. (Sie haben sich den Laptop ausgeborgt und er fällt Ihnen vom Tisch).
… sind Schadenersatzverpflichtungen aus der Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars. (Sie beschädigen mit einem Koffer die Spiegeltür im Hotel, oder Ihr Hund „verbeißt“ sich an der Hoteleinrichtung). Die Hundehaftpflicht ist, falls benötigt, in der Regel auch Teil der Privathaftpflicht.
Zudem erfolgt durch diese Deckung die Aufhebung des "Verwandtenausschlusses" (ausgenommen bleiben jedoch Schäden an Verwandten im gemeinsamen Haushalt).
Ältere Verträge beinhalten meist nur die eingeschränkte Deckung. In fast allen aktuellen Deckungskonzepten gibt es nur mehr die erweiterte Deckung - und das in der Regel ohne Mehrprämie! Ein Umstieg auf „aktuelle Bedingungen“ lohnt sich fast immer!
Wintersportunfälle können neben schweren Körperverletzungen auch existenzgefährdende finanzielle Schäden zur Folge haben. Verursacht man schuldhaft einen Personenschaden muss man mit Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Arzt- und Pflegekosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige rechnen.
Das finanzielle Risiko, schadenersatzpflichtig zu werden, kann man durch eine Privathaftpflichtversicherung absichern. Wichtig dabei ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Gute Deckungskonzepte bieten eine Versicherungssumme von € 3 Mio. aufwärts. Die Privathaftpflicht ist meist Bestandteil einer bestehenden Haushaltsversicherung. In älteren Verträgen liegen die Versicherungssummen oft nur im Bereich von € 400.000,-. Diese Summe ist bei Personenschäden (ggf. mit mehreren Verletzten) jedoch schnell aufgebraucht. Darüber hinaus haftet man dann mit seinem eigenen Vermögen.
Achten Sie also in Ihren Verträgen auf eine ausreichende hohe Versicherungssumme. Die Mehrprämien dafür sind äußerst gering!
Die Privathaftpflichtversicherung befriedigt aber nicht nur berechtigte Ansprüche, die an Sie gestellt werden, sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Wenn zum Beispiel jemand auf der Skipiste behauptet Sie hätten ihn umgefahren, obwohl sie gar nicht der Übeltäter waren.
Die Zahl der Einbrüche ist leider nicht rückläufig. Häufig haben es die Diebe nur auf Bargeld abgesehen. Wird Geld entwendet, kann es trotz bestehender Haushalts- bzw. Einbruchdiebstahlversicherung zu unliebsamen Überraschungen kommen. Auch von vielen Betrieben wird das Risiko oft unterschätzt.
In vielen Fällen reichen die Versicherungssummen für Bargeld und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Münzen, etc.) nicht aus, auch wenn die Wertgegenstände im Tresor verwahrt wurden! Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind je nach Versicherer sehr verschieden. Weiters hängt die Versicherungssumme davon ab, wo die Wertgegenstände aufbewahrt wurden: freiliegend, unter einfachem Verschluss oder im Tresor.
Bei den Tresoren gibt es unterschiedliche Klassifizierungen. Je schwerer der Tresor ist (oder fix in der Wand verankert) desto höher sind die Versicherungssummen. Kleinere Safes werden häufig geknackt oder aus der Wand gerissen und komplette entwendet!
Prüfen Sie also den Gesamtwert Ihrer Wertgegenstände und kontrollierten Sie, ob die Versicherungssummen dafür ausreichend sind. Machen Sie auch Fotos von Schmuck, Uhren, Münzen, … und bewahren Sie diese an einem anderen Ort auf. Im Schadensfall können Sie so Ihren Verlust eindeutig nachweisen!
In Betrieben gilt es abzuklären, wie hoch die maximalen Bargeldbestände in der Firma sein können und ob diese Summen in der Einbruchdiebstahldeckung ausreichend versichert sind.
Im Schadensfall ist immer wieder festzustellen, dass zahlreiche Wohnungen und Eigenheime stark unterversichert sind. Speziell die Versicherungssummen in vielen Haushaltsversicherungen sind deutlich zu niedrig. Oft wird erheblich unterschätzt, wie viel Wert sich im Laufe der Jahre bei den Haushaltsgegenständen angesammelt hat – dazu zählen sämtliche Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Bekleidung, Sportgeräte, Uhren, Schmuck usw. .
Speziell bei einem Brandschaden wird in der Regel der gesamte Wohnungsinhalt unbrauchbar. Was nicht durch die Flammen zerstört wird, wird durch Verrußung oder das Löschwasser völlig unbrauchbar.
Damit die Versicherungssumme in vollem Umfang gilt, müssen Sie auf jeden Fall die Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wahrheitsgemäß angeben – somit gilt Unterversicherungsverzicht als vereinbart, was aber nur bedeutet dass zumindest der in der Polizze angegebene Wert als maximale Summe ausbezahlt wird. Ob diese Summe dann tatsächlich für den Gesamtschaden ausreicht, ist eine andere Frage. Eine 100m² Wohnung, in der 2 Personen leben und die nur sehr spartanisch eingerichtet ist, wird eine andere Versicherungssumme brauchen, als eine sehr hochwertig möblierte Wohnung der gleichen Größe, in der auch noch 2 Kinder zusätzlich wohnen...
Auch wenn der Großschaden vom Versicherer übernommen wird, bleibt an einem selbst viel Arbeit hängen. Vieles muss entsorgt werden, manches kann noch gereinigt werden, der Elektriker muss kommen, ein Installateur und ein Maler wird benötigt – ach ja, auch noch ein Bodenleger und ein Fliesenleger usw. Das Ganze so rasch wie möglich, denn man will ja bald wieder einziehen... .
Ersparen Sie sich diesen Ärger und nutzen Sie dazu die Dienste einer professionellen Sanierungsfirma. Diese koordiniert für Sie sämtliche Tätigkeiten – hält Rücksprache mit Sachverständigen und Versicherungen und kümmert sich darum, dass Ihr Schaden ohne weiteres Kopfzerbrechen für Sie, so schnell wie möglich wieder gut gemacht wird. Selbstverständlich rechnen auch die Sanierungsfirmen gleich direkt mit Ihrer Versicherung ab!
Weitere Informationen und Kontaktdaten von Sanierungsfirmen in Ihrer Nähe erhalten Sie selbstverständlich von unserem Team.
Immer mehr Österreicher erhalten mittlerweile die aktuellen Informationen zu Ihrem Pensionskonto. Nicht unberechtigt veranlasst dies so manchen, sich doch einmal Gedanken über ein „Stück Eigenvorsorge“ zu machen.
Wer dafür über den Abschluss einer klassischen Lebensversicherung nachdenkt, sollte sich noch bis zum Ende des Jahres dazu entschließen. Denn ab 01.01.2015 dürfen Österreichs Lebensversicherer, aufgrund der Vorgaben der Finanzmarktaufsicht, nur mehr einen maximalen Garantiezins in der Höhe von 1,5% versprechen (Im Vorjahr noch 1,75%).
Die 1,5% sind natürlich auch in Zukunft nicht die Gesamtverzinsung – hinzu kommt noch die jeweilige Gewinnbeteiligung, womit die besten Versicherer im Schnitt auf insgesamt 3,5% kommen werden.
Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt jedoch weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung, natürlich auch für jene Prämien, die nach dem 01.01.2015 weiter eingezahlt werden.
Bedenken Sie das alles auch, falls Sie einen bereits bestehenden Vertrag vorzeitig auflösen wollen. Für viele dieser Verträge gelten noch äußerst attraktive Garantiezinssätze. Im Jahr 2004 hatte dieser nämlich noch satte 4% betragen!
In Zeiten niedriger Zinsen gilt es umso mehr, auf Kosten zu achten, welche die Rendite weiter schmälern. Vergleichen Sie die Abschlusskosten und die Gesamtverzinsung der Versicherer und bezahlen Sie Ihre Prämie jährlich und nicht monatlich – alleine durch die jährliche Zahlweise erhöht sich Ihre Abschlussleistung in der klassischen Lebensversicherung um ca. 5%.
Möchten Sie sich die Erträge später monatlich auszahlen lassen, sollten Sie sich auch nach einem „Rententarif“ erkundigen. Dieser garantiert in der Regel die aktuellen „Sterbetafeln“ was sich positiv auf Ihre Rentenhöhe auswirken wird. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung wird weiterhin steigen! Sind die aktuellen Sterbetafeln nicht garantiert, vermindert dies zum Auszahlungszeitpunkt die Höhe Ihrer Rente, denn diese muss ja dann „statistisch“ länger ausbezahlt werden.
Die einzige lebenslang steuerfreie Rente gibt‘s nach wie vor nur im Rahmen der staatlich geförderten Pensionsvorsorge. Auch wenn diese immer wieder von diversen Institutionen scharf kritisiert wird – wer den richtigen Anbieter auswählt, genießt mit Sicherheit Ihre unumstößlichen Vorteile!
Gerade jetzt ist die Gefahr von Wildunfällen wieder besonders hoch. In diesem Fall schützt Sie eine Kfz Voll- bzw. Teilkaskoversicherung vor unliebsamen finanziellen Überraschungen. Doch Achtung: Wildunfälle sind UNVERZÜGLICH POLIZEILICH ANZEIGEPFLICHTIG. Melden Sie den Schaden daher unbedingt SOFORT bei der nächsten Polizeidienststelle! Ansonsten riskieren Sie nicht nur eine Strafe wegen Fahrerflucht, sondern Sie verlieren auch Ihren Versicherungsschutz. Wenn möglich, machen Sie auch Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden an Ihrem Auto.
Ebenso besteht die UNVERZÜGLICHE POLIZEILICHE ANZEIGEPFLICHT bei Kaskoschäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand, sowie bei Parkschäden. Melden Sie auch diese Schäden SOFORT bei der Behörde, ansonsten hat der Kaskoversicherer das Recht die Schadenszahlung zu verweigern.
Ist bei einem Schaden nicht nur das Kfz betroffen, sondern werden auch Personen verletzt, ist selbstverständlich auch dies unmittelbar bei der Polizei zu melden.
Beschädigen Sie selber ein fremdes Kfz - oder auch „nur“ einen Baum oder eine Gartenmauer etc. - zeigen Sie diesen Vorfall umgehend an, ansonsten sind Sie auch hier mit einer Fahrerflucht konfrontiert und verlieren zusätzlich den Versicherungsschutz.
Im Leben ist es meist von Vorteil einen „Plan B“ zu haben – auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann „das B“ unter Umständen entscheidend weiterhelfen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es nämlich grundsätzlich 2 Varianten. Die Variante A und B.
Die Variante A hat sich in den letzten Jahren als Standard etabliert. Beim Abschluss der Versicherung wird meist gar nicht mehr darüber gesprochen, ob Variante A oder B gewünscht wird. Mit der Variante A verzichtet man auf die Geltendmachung von Mietwagen-, Ersatzwagen- oder Taxikosten, die einem als schuldloser Unfallbeteiligter eigentlich zustehen würden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz der Mietwagenkosten gibt es in Österreich nämlich nicht!
Als unverschuldeter Geschädigter hat man dann den „schwarzen Peter“. Das eigene Kfz ist beschädigt und man bekommt noch nicht mal ein Ersatzfahrzeug bzw. muss es aus eigener Tasche bezahlen!
Bei bestehender Variante B jedoch kann der schuldlose Fahrzeugbesitzer seine Ersatzwagenkosten für die Standzeit in der Werkstätte geltend machen. Das ist vor aller für jene nicht uninteressant, die Ihr Fahrzeug täglich unbedingt brauchen! Unter die Ersatzwagenkosten fallen auch, z.B. für „Parkpickerlbesitzer“, die zusätzlichen Parkgebühren für den Ersatzwagen.
Ist man in einer niedrigen Bonusstufe belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf ca. € 50,- Eine Umstellung auf die Variante B ist meist zu jedem Monatsersten möglich und erspart einem im Fall der Fälle meist unnötigen Ärger!
Weitere Infos erhalten Sie gerne in unserem Büro!
Etwa alle 30 Minuten wird in Österreich in ein Auto eingebrochen. Im Kfz liegen gelassene Wertgegenstände, wie Mobiltelefone, Laptops, Handtaschen etc. werden von Dieben geradezu als Einladung verstanden, Ihren Pkw aufzubrechen.
Der durch einen Autoeinbruch entstandene Schaden wird durch eine gewöhnliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ersetzt. Eine Teilkasko- (am besten inkl. Vandalismusdeckung) oder eine Vollkaskoversicherung hilft Ihnen im Schadensfall weiter. Sie ersetzt zumindest den am Auto entstandenen Schaden! Gegenstände des persönlichen Bedarfs oder elektronische Geräte müssen jedoch häufig gesondert in der Kasko mitversichert werden. Sie sind nicht automatisch Bestandteil jeder Kaskodeckung!
Lassen Sie jedoch z.B. einen teuren Laptop gut sichtbar auf dem Beifahrersitz liegen, wird die Versicherung vermutlich die Leistung verweigern. Eine solche Vorgehensweise ist mit einer Aufforderung zum Diebstahl gleichzusetzen und daher wird der Versicherer wahrscheinlich nicht einmal den Einbruchschaden am Auto bezahlen.
Falls Sie nur eine Kfz-Haftpflicht haben, prüfen Sie im Schadensfall auch Ihre Haushaltsversicherung. Bei manchen Anbietern sind persönliche Gegenstände mit einer begrenzten Summe bei einem Einbruch ins Auto mitversichert!
Die Fahrerschutzversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Sie leistet nämlich auch dann, wenn kein anderer zahlt!
Ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall kann für den Lenker selbst schnell zu enormen finanziellen Belastungen führen.
Die Schäden am eigenen Auto sind, falls vorhanden, durch die Vollkasko gedeckt. Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug und für alle anderen geschädigten Personen übernimmt die Haftpflichtversicherung.
Folgekosten für Personenschäden des unfallverursachenden Lenkers sind jedoch in keiner Weise abgesichert!
Erleidet dieser z.B. eine Verletzung der Wirbelsäule, wird dadurch lange Zeit arbeitsunfähig und verliert schließlich sogar seinen Arbeitsplatz, ist das finanzielle Dilemma groß. Aber auch Pflegekosten, nötige Umbaukosten der Wohnstätte und Heilungskosten können enorme Kosten verursachen und die finanzielle Existenz gefährden!
All diese Kosten sind bei der Fahrerschutzversicherung bis zu einer Versicherungssumme von € 1 Mio. gedeckt – ebenso wie z.B. Schmerzensgeld, Heilbehelfe, Kosten einer Haushaltshilfe, Begräbniskosten sowie die Unterhaltsansprüche Hinterbliebener!
Für eine Prämie von € 5,90 monatlich bekommt man hier jedenfalls „viel sinnvolle Leistung“ für sein Geld!
Unter dem Begriff „Langlebigkeitsrisiko“ versteht man das finanzielle Risiko, dass Sie möglicherweise länger leben, als ihr im Zuge der Altersvorsorge angespartes Vermögen ausreicht. Um dieses Risiko auszugleichen ist eine Rentenversicherung die beste Vorsorgemöglichkeit. Denn nur sie bietet eine garantierte lebenslange Rente, die im Idealfall auch lebenslang steuerfrei ist!
In diesem Zusammenhang sind auch die Renten(Sterbe)tafeln für Sie von enormer Bedeutung!
Sterbetafeln sind Statistiken, die zeigen mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person ein gewisses Alter erreichen wird. Steigt nun die Lebenserwartung so wird die garantierte Rente aus einem angesparten Kapitalbetrag geringer ausfallen.
Wenn Sie sich in nächster Zeit für eine Vorsorge entscheiden, achten Sie unbedingt darauf dass die aktuelle Rententafel garantiert ist. Durch die Rententafelgarantie wird die Rentenhöhe auf Basis der zu Vertragsabschluss gültigen Sterbetafel berechnet und nicht mit der, die zu Beginn der Rentenphase Gültigkeit hat!
Die Statistik Austria hat Ende 2013 die neue Sterbetafel für Österreich herausgebracht. Danach liegt nun die durchschnittliche Lebenserwartung bei 80,7 Jahren. Folglich kann davon ausgegangen werden, dass es bald zu einer Änderung der Rententafeln bei den Lebensversicherungen kommen wird.
Die letzten Rententafeländerungen haben die Renten um ca. 30%(!!) für das gleiche angesparte Kapital reduziert!
Wenn Sie noch vorsorgen möchten, sind Sie jedenfalls gut beraten wenn sie bald abschließen und sich noch die aktuelle Rententafel sichern! Die nächste Änderung wird voraussichtlich noch heuer oder spätestens im nächsten Jahr durchgeführt werden. Vergleichen Sie genau, denn nicht in allen Vorsorgeprodukten werden die aktuellen Sterbetafeln garantiert!
Durch eine erneute Gesetzesänderung wird mit 1. März 2014 die motorbezogene Versicherungssteuer und somit auch das Autofahren wieder einmal teurer.
Bisher bezahlte man pro KW (24 KW waren frei) EUR 0,605 monatliche motorbezogene Versicherungssteuer.
Zumindest die 24 KW Freigrenze wird beibehalten. Bis 90 KW bezahlt man dann jedoch EUR 0,682 pro KW, bei monatlicher Zahlweise. Für die nächsten 20 KW sind dann je EUR 0,726 fällig. Ab 110 KW sind dann satte EUR 0,825 pro KW zu berappen.
Für Besitzer eines 90 PS (66 KW) Autos ergibt sich also künftig eine jährliche Mehrbelastung von EUR 38,81. Wer ein „Mittelklasse-KFZ“ mit 150 PS (110 KW) bewegt, darf künftig jährlich EUR 90,- tiefer in die Tasche greifen.
Ziemlich „ungemütlich“ wird´s z.B. für ein KFZ mit 250 PS (184 KW) – hier steigen die jährlichen Kosten um EUR 285,36.
„Sparen“ können Sie durch eine jährliche Zahlweise, denn dann reduziert sich die Steuerlast um 10% im Vergleich zur monatlichen Zahlweise. (vierteljährlich 8%, halbjährlich 6% Zuschlag).
Und bei den aktuell niedrigen Sparzinsen, macht es da meist Sinn, die Versicherungsprämie inkl. motorbezogener Steuer jährlich im Vorhinein zu bezahlen.
Auch die NoVA wird in vielen Fällen steigen und verteuert somit meist die Neuanschaffung eines PKWs. Berechnungsbasis ist hier der CO2 Ausstoß z.B. 140mg – minus 90 und das Ergebnis dividiert durch 5. Der Höchstsatz gibt es nicht.
Vom Rechenergebnis werden dann noch für Dieselfahrzeuge EUR 300 Euro und bei Benzinfahrzeugen EUR 400 Euro abgezogen. Ab 01.01.2016 reduziert sich dieser Betrag um jeweils EUR 100,-.
Für Gebrauchtwagenimporte wird sich aus aktueller Sicht nichts ändern - hier bleibt das aktuelle Bonus-Malus System bestehen.
Die „Zukunftsvorsorge“ ist auch 2014 immer noch ein attraktives Instrument für alle, die sich nicht nur auf die staatliche Pension verlassen wollen. Obwohl die Förderung auf 4,25% reduziert wurde, ist dies, in der aktuellen Niedrigzinsphase, immer noch eine schöne Draufgabe. Dies bedeutet zwar auf 10 Jahre nur einen Performancevorteil von 0,8% netto, doch die Zukunftsvorsorge hat noch weitere Stärken.
Es fallen weder 4% Versicherungssteuer, noch Unterjährigkeitszuschläge für monatliche Zahlweise an (Bei klassischen Lebensversicherungen meist 5%). Auch KESt. fällt keine an! Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht darin, dass die private Zusatzrente lebenslang steuerfrei ist!
Seit der letzten Gesetzesnovelle hat die Zukunftsvorsorge auch deutlich an Flexibilität in der Veranlagung gewonnen. 40% des Aktienanteils können nun weltweit veranlagt werden! Für unter 50jährige ist nun eine Aktienquote zwischen 15 und 60% erlaubt, für über 50jährige darf sich die Bandbreite zwischen 5 und 50% bewegen.
Fast alle Versicherungsgesellschaften haben die Zukunftsvorsorge im Angebot! Jedoch zahlt sich auch hier ein genauer Vergleich unbedingt aus. Denn nicht alle Versicherer bieten, z.B. bei vorzeitiger Kapitalentnahme, eine Kapitalgarantie an. Auch in der Performance gibt es deutliche Unterschiede und die aktuellen Sterbetafeln, die eine wesentliche Auswirkung auf die Rentenhöhe haben, sind nur bei den wenigsten Anbietern garantiert!
Für alle Tierfreunde gibt es eine interessante Neuigkeit am Österreichischen Versicherungsmarkt: Mit der VierbeinerVorsorge der Wüstenrot-Versicherung können Sie ab sofort für Ihr Haustier vorsorgen, sollten Sie sich einmal selbst nicht mehr darum kümmern können. In diesem Fall springt für Sie die VierbeinerVorsorge ein. Ihr Liebling findet dann auf Gut Aiderbichl ein neues Zuhause, wo man sich garantiert liebevoll um ihn kümmert.
Sollten Sie sich krankheitsbedingt einmal nicht mehr um Ihr Tier kümmern können, dann haben Sie mir der VierbeinerVorsorge bestens vorgesorgt. Benachrichtigen Sie einfach die Versicherung oder die 24-Stunden-Hotline von Gut Aiderbichl. Ihr Tier wird abgeholt und auf Gut Aiderbichl bestens versorgt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Liebling natürlich jederzeit besuchen - sogar mit Shuttle Bus.
Auch im Falle Ihres Todes können Ihre Angehörigen unkompliziert die Versicherung oder die Aiderbichl-Hotline kontaktieren. Ihr Haustier wird sofort abgeholt und Sie ersparen ihm unnötige Zwischenstationen und Stress. Auf Gut Aiderbichl findet Ihr Liebling ein schönes neues Zuhause und kann seinen Lebensabend genießen. Somit ist die VierbeinerVorsorge eine innovative Lösung für alle, die im Fall der Fälle niemanden für Ihren Liebling haben und ihn bestmöglich versorgt wissen möchten
Damit Ihr Versicherungssschutz nicht auf Glatteis gerät sollten Sie unbedingt die von 1. November bis 15. April gültige situative Winterausrüstungspflicht beachten. Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist, riskiert Verwaltungsstrafen bis zu 5.000,-- Euro und den Verlust des Versicherungsschutzes, denn in diesem Fall kann sich der Versicherer in der KFZ-Haftpflicht bis zu einer Höhe von 11.000,-- Euro schadlos halten. Die Kasko-Versicherung wird sich in vollem Umfang leistungsfrei sprechen. Auch die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners wird die Verletzung der Winterausrüstungspflicht berücksichtigen und bei einem Mitverschulden weniger Schadenersatz leisten.
Für die eigene Sicherheit und aus Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer sollten Sie auch Ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt vollständig abkehren und von Eis befreien. Auch die Beleuchtung und das Kennzeichen müssen immer schneefrei und gut sichtbar gemacht werden. Im Schadensfall übernimmt zwar Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Schadenersatzansprüche von Dritten, jedoch ist vielen nicht bewusst, dass bei Personenschäden auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Wird bei so einem Unfall das eigene Auto beschädigt, wird auch die Kaskoversicherung die Leistung verweigern.
Zusätzlich zu dem entstandenen Schaden bei einem Einbruch kommt es für Hausbesitzer oft zu einem weiteren bösen Erwachen, wenn es um die Versicherungsleistung geht.
Wer seine Wohnung oder sein Haus verläßt, ohne die Kippfenster zu schließen, schaut nach einem Einbruch im ungünstigsten Fall durch die Finger, wenn die Fenster nicht aushebelsicher sind. "Viele Versicherer verweigern nach Einbrüchen die Zahlung, wenn die Täter durch ein gekipptes Fenster oder eine gekippte Tür eingedrungen sind." warnt der Fachgruppenobmann der OÖ. Versicherungsmakler. Ähnliches gilt für unversperrte Wohnungstüren. "Viele Wohnungsbenützer lassen die Tür beim Verlassen der Wohnung einfach ins Schloss fallen, ohne die Tür zu versperren. Auch das kann zum Verlust der Versicherungsleistung führen!" weiß der Fachgruppenobmann.
Auch unversperrt vor dem Haus abgestellte Autos werden als Einladung für Einbrecher angesehen und ziehen einen Verlust des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung nach sich. Sollte ein Auto gestohlen worden sein, muss der Fahrzeughalter außerdem dem Versicherer den Originalschlüssel und sämtliche Ersatzschlüssel vorweisen können.
Österreichs Versicherungsgesellschaften beklagen in den letzten Jahren einen Anstieg der Schadenszahlungen von bis zu 50 Prozent. Sie raten zum Einbau von Sicherheitstüren und zur Installation von Alarmanlagen. Sinnvoll sei auch, Tresore für Schmuck, Wertsachen und wichtige Dokumente einzubauen. "Wertgegenstände gehören in einen Safe," bekräftigt die WKO, "denn der Großteil der Versicherungen beruft sich beim Diebstahl von Schmuck und Bargeld auf gedeckelte Schadensvergütungen."
Dann sollten Sie unbedingt Ihrem Versicherer einen eventuellen Wechsel Ihres Sozialversicherungsträgers bekannt geben. Leider wird dies immer wieder übersehen und so kommt es in der Praxis häufig zu Deckungslücken bzw. zu einer Überversicherung.
Sind Selbständige z. B. in der GSVG-Geldleistung eingestuft und wechseln in die GSVG-Sachleistung oder wieder zur Gebietskrankenkasse (z. B. nach Aufgabe der Selbständigkeit – Wechsel ins Angestelltenverhältnis) kommt es im Schadensfall zu einer erheblichen Deckungslücke.
Der Grund dafür ist, dass der private Krankenversicherungstarif für die GSVG-Geldleistung deutlich günstiger ist als der Tarif für die GSVG-Geldleistung (oder Gebietskrankenkasse). Denn hier muss der private Versicherer im Schadensfall weniger zuzahlen.
Der Versicherer übernimmt also dann im Schadensfall nur jenen Anteil, den er in der Geldleistungseinstufung übernehmen hätte müssen. Umgekehrt kann es auch dazu kommen, dass man womöglich zuviel Prämie bezahlt – nämlich dann z. B., wenn eine Selbständiger von der GSVG-Sachleistung in die GSVG-Geldleistung wechselt und seinen privaten Versicherer davon nicht in Kenntnis setzt.
Auch wenn mitversicherte Kinder ins Berufsleben eintreten, kommt es oft zu einem Wechsel des Sozialversicherungsträgers. Waren z. B. die Kinder bei den Eltern in der GSVG-Geldleistung mitversichert und sie wechseln dann als Angestellter zur Gebietskrankenkasse entsteht wieder eine Deckungslücke. Also, hier ist Vorsicht geboten, denn die Pflicht zur Bekanntgabe eines Wechsel des Sozialversicherungsträgers trifft in jedem Fall den Versicherungsnehmer.